AGB
Allgemeine Geschäfts Bedingungen der BSP-Krems, Markus Fasching
a) Geltung der Geschäftsbedingungen
Lieferungen, Leistungen, Verträge und Angebote von BSP-Krems, Markus Fasching erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsverhältnisse, dies gilt auch wenn die nachstehenden Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Eventuell gewünschte bzw. vereinbarte Abweichungen sind nur dann gültig, wenn dies von beiden Vertragspartnern in schriftlicher Form von entsprechend befugten Personen bestätigt und unterzeichnet wird. Sämtliche Leistungen und Lieferungen erfolgen auf Grundlage von einschlägigen Gesetzen, Normen und Vorschriften.
b) Angebotslegung, Vertragsverhältnisse
Die Angebotslegung durch BSP-Krems, Markus Fasching erfolgt freibleibend und aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Angebotslegung verpflichtet BSP-Krems, Markus Fasching nicht zur Lieferung/Dienstleistung. Ebenfalls ist BSP-Krems, Markus Fasching bei Lieferungen von ihren eigenen Lieferanten abhängig, weshalb hier kein Anspruch auf Verpflichtung besteht. Eventuell beiliegende Unterlagen die Sie mit unseren Angeboten erhalten sind als unverbindlich an zu sehen. Erstellte Angebote haben, falls nicht anders am Angebot angegeben eine Gültigkeit von 6 Wochen, sollte es sich um ein verbindliches Angebot handeln, ist auch hier die Gültigkeit mit den standardmäßigen 6 Wochen an zu sehen. Die Gültigkeit beginnt mit dem Angebotsdatum. Zusätzliche Leistungen, Änderungen und Ergänzungen zu den angebotenen Leistungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung, gezeichnet von der Geschäftsleitung, gültig. Der Umfang der ausgeführten Leistung bzw. Lieferung ist aus den von BSP-Krems, Markus Fasching erstellten Arbeitsnachweisen, Lieferscheinen bzw. Rechnungen ersichtlich. BSP-Krems, Markus Fasching behält sich das Recht vor, Preise in laufenden Vertragsverhältnissen den zeitlichen Gegebenheiten an zu passen um Änderungen im Lohnniveau angleichen zu können. Sofern nicht anders vereinbart ist eine Erhöhung von bis zu 2 %, bei Vertragsverhältnissen welche bereits länger als 3 Jahre aufrecht sind, ohne schriftliche Vertragsänderung, jedoch unter rechtzeitiger Information des Vertragspartners im Jahr zulässig.
c) Preise
Für Aufträge welche nicht aufgrund eines vorhergehenden Angebotes erteilt werden, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen verrechnet. Die Kalkulation der Angebote erfolgt an den jeweils am Tage der Angebotserstellung gültigen Preisen der BSP-Krems, Markus Fasching. Die darin angeführten Preise orientieren sich an den zum Zeitpunkt der Preislistenerstellung gängigen Preisen am Markt bzw. am zu diesem Zeitpunkt aktuellen Lohnniveau. Die Preise sind gültig ab Werk des Lieferers ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten. Die Abrechnung von Lieferungen/Leistungen erfolgt in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuergesetz §6) enthält der genannte Preis keine Umsatzsteuer. Im Preis sind sämtliche Anfahrtskosten wie Fahrzeit und Kilometergeld bereits enthalten.
d) Zahlungen
Von BSP-Krems, Markus Fasching ausgestellte Rechnungen sind bar oder 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge an das in der Rechnung angewiesenen Konto zu leisten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu und ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Ausnahme hierzu sind von uns anerkannte Forderungen, welche im Vorhinein an BSP-Krems, Markus Fasching in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht werden müssen. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit fällig. Derartige Umstände berechtigen BSP-Krems, Markus Fasching weiter, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Leistung von Sicherheiten auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
e) Eigentumsvorbehalt
BSP-Krems, Markus Fasching behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen offenen Kundensaldo bezahlt hat. Sollte die Ware weiterveräußert werden, so tritt der Kunde seine daraus entstehenden Forderungen gegen den Käufer ab. Von einer Pfändung oder einer anderen Inanspruchnahme durch Dritte ist BSP-Krems, Markus Fasching unverzüglich, unter Beifügung sämtlicher relevanter Unterlagen, zu benachrichtigen. Kosten der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gehen zu Lasten des Käufers. Sie gilt auch nicht als Rücktritt aus einem aufrechten Vertragsverhältnis.
f) Garantie
Für die durch BSP-Krems, Markus Fasching veräußerten Produkte gelten die jeweils angegebenen Garantiefristen, diese richten sich grundsätzlich nach den Angaben unserer Lieferanten.
g) Gewährleistung
Mängel an durch BSP-Krems, Markus Fasching veräußerten Produkten müssen innerhalb von 10 Tagen in schriftlicher Form dokumentiert und bemängelt werden. Das betroffene Produkt ist zur Beweissicherung auf zu bewahren, bis dieses durch BSP-Krems, Markus Fasching zur Entsorgung oder anderen Verwertung freigegeben wird. Die Unvollständigkeit einer Lieferung ist sofort beim Empfang, bei der Entgegennahme zu beanstanden. Wenn Waren weiterversandt werden, bzw. nach Erhalt der Einbau oder Umbau durch den Kunden erfolgt, sind Beanspruchungen nicht mehr zulässig. Auch versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei sonstigem Verlust von Ansprüchen zu dokumentieren und ehestmöglich an BSP-Krems, Markus Fasching zu melden. Ersetzte Teile gehen beim Austausch ins Eigentum von BSP-Krems, Markus Fasching über. Ist der Kunde Verbraucher (KSchG), so bleibt die gesetzliche Gewährleistungsregelung von 2 Jahren hiervon unberührt. Nach 6 Monaten tritt jedoch die widerlegbare Vermutung der ursprünglichen Mängelfreiheit ein. Die angeführten Fristen beginnen mit dem Gefahrenübergang auf den Kunden.
h) Haftung
Einvernehmlich wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von uns ausgeschlossen; gegenüber Unternehmen auch der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Zinsverlust und Schadensersatzansprüchen Dritter. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Haftungsansprüche gelten als ausgeschlossen, wenn die weitere Überprüfung von durch uns verkaufte Prüfungsleistungen durch andere Sachkundige, als jene von BSP-Krems, Markus Fasching, durchgeführt wurden.
i) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, ausgenommen Verbraucher (KSchG), gegenüber der Zuständigkeit des für den Hauptsitz von BSP-Krems, Markus Fasching sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ausschließlich vereinbart. Wir sind aber auch berechtigt, den Kunden vor jedem Gericht zu klagen, dass nach nationalen oder internationalen Recht zuständig sein kann, insbesondere am Sitz des Kunden. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist Deutsch.
j) Datenverarbeitung
Die automatisationsunterstützte Verarbeitung der im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallenden Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG). Anerkannt wird, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden auch zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden jedenfalls nicht an Dritte außerhalb von und in Zusammenhang stehenden Personen weitergegeben, sofern dies nicht für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist oder gesetzlich vorgesehen ist.
k) Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam (z.B. infolge von zwingenden Bestimmungen durch Gesetze oder Verordnungen) werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen im vollen Umfang rechtswirksam.
Stand 01.01.2021