Überprüfung Feuerlöscher

Feuerlöscher sind alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen zu Überprüfen. 


Zur Sicherstellung, dass tragbare Feuerlöscher während der Lebensdauer ihre Funktion behalten, wurde ein neuer Wartungsplan nach ÖNORM F 1053:2021 entwickelt. 
Nach 20 Jahren (ggf. nach Herstellervorgaben auch schon früher) sind Feuerlöscher auszuscheiden.

Für die Berechnung der erforderlichen Anzahl an Löschgeräten für die Erste und Erweiterte Löschhilfe ist die Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz - TRVB 124 F 2017 - anzuwenden. 

  • Die löschtechnische Zulassung für TFL legt die ÖNORM EN 3 fest
  • Die Druckgeräteverordnung (DGVO) regelt die Behältersicherheit
  • Das Kesselgesetz verpflichtet Betreiber von Druckgeräten zur wiederkehrenden Untersuchung
  • Die Gewerbeordnung 1994 ist die gesetzliche Grundlage für die gewerblich durchgeführte Wartung und Inspektion von TFL
  • Maßnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit von TFL (gefordert in Arbeitsstättenverordnung (AStV), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und Arbeitsmittelverordnung (AMVO)) gilt nach aktuellem Stand der Technik die ÖNORM F 1053:2021
  • Fahrbare Feuerlöschgeräte sind nach der ÖNORM F 1056:2014 instandzuhalten

Wo wird Ihr Feuerlöscher überprüft?

Privatpersonen: 

Sie können Ihren Feuerlöscher von
                         Montag bis Freitag zwischen 06:00 - 18:00 Uhr 

bei der Feuerwehr Krems, Austraße 33, 3500 Krems an der Donau abgeben. Nach der Überprüfung werden Sie von mir telefonisch verständigt und können dann Ihren Feuerlöscher wieder abholen.

Firmen:
Kleinere Mengen können Sie gerne ebenfalls, wie oben beschrieben, bei der Feuerwehr Krems abgeben. 
Bei größeren Mengen kontaktieren Sie mich gerne und ich überprüfe dann die Feuerlöscher direkt bei Ihnen vor Ort. 

                       Tel: 0664 514 31 88                     Mail: [email protected]