Objektbegehungen
Wohnhausanlagen
Speziell für Hausverwaltungen biete ich sogenannte Objektbegehungen an. In Wohnhausanlagen in denen es oft keinen Brandschutzbeauftragten gibt, kommt es regelmäßig zu Missständen, welche bei einer sorgfälltigen und professionellen Hausverwaltung nicht auftreten dürfen. Verstellte Fluchtwege, defekte Notbeleuchtungen, fehlende Feuerlöscher oder mit Holzkeilen offengehaltene Brandschutztüren sind hier nur wenige Beispiele, welche im Ernstfall zu einer raschen Brand- bzw. Rauchausbreitung und Gefahr für die Bewohner führen können.
Gemäß dem NÖ Feuerwehrgesetz sind die zuständigen Rauchfangkehrermeister verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre), eine feuerpolizeiliche Beschau durchzuführen. Diese feuerpolizeiliche Beschau befreit Hausverwaltungen jedoch nicht von ihrer Sorgfaltspflicht.
Regelmäßige Begehungen im Sinne der Sicherheit tragen wesentlich zu einer raschen Aufdeckung von Missständen bei.
Betriebsgebäude
Brandschutzbeauftragte in Betrieben haben oft nicht die nötige Zeit alle Bereiche, Abteilungen, Gebäudeteile oder Anlagen am Betriebsareal gründlich und gemäß der TRVB in regelmäßigen Abständen zu begehen und zu kontrollieren. Nach vielen Jahren im selben Betrieb schleicht sich gerne die sogenannte "Betriebsblindheit" ein und häufig kommt auch noch dazu das man als Beauftragter seine Kolleginnen / Kollegen zurechtweisen muss. Als externer Partner stehe ich auf anderer Position ihren Mitarbeitern gegenüber und kann eine unvoreingenommene und objektive Beurteilung des Objektes abgeben. Mit meinem umfangreichen Wissen im Fachbereich des vorbeugenden Brandschutzes stehe ich ihrem Brandschutzbeauftragten mit Rat und Tat zur Seite.
Auch hier sind gemäß dem NÖ Feuerwehrgesetz die zuständigen Rauchfangkehrermeister verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre), eine feuerpolizeiliche Beschau durchzuführen. Diese feuerpolizeiliche Beschau befreit jedoch auch die Betriebsleitung nicht von ihrer Sorgfaltspflicht.
Regelmäßige Begehungen im Sinne der Sicherheit tragen wesentlich zu einer raschen Aufdeckung von Missständen bei.
Ich biete Ihnen eine einmalige, oder wiederkehrende (Monat, Quartal, Halbjährlich oder Jährlich) Objektbegehung an.
Gerne mache ich Ihnen ein auf Ihr Objekt individuell abgestimmtes Angebot.
Tätigkeiten bei diesen Objektbegehungen:
- Kontrolle der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Kontrolle von Feuerwehr-Aufstellflächen
- Kontrolle der Wartung der Notbeleuchtung
- Kontrolle des Zustandes der Ersten Löschhilfe (Feuerlöscher, Wandhydranten)
- Kontrolle der Wartung von Rauch- und Wärmeabzügen
- Kontrolle der Wartung von Brandmeldeanlagen
- Kontrolle von Brandabschnitten (sichtbarer Bereich)
- Kontrolle auf brennbare Lagerungen in Keller und Dach
- Kontrolle der Brandschutzordnung und auf Einhaltung dieser
- Kontrolle der Mitarbeiter-Brandschutzschulungen
- Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne bzw. Brandschutzpläne
- Schriftliche Berichte an die Hausverwaltung / Betriebsleitung